Nachdem ein älterer Herr mit den Behörden in einer westdeutschen Stadt zu kämpfen hatte, kamen diese auf die Idee, bei der Tochter eine Durchsuchung vorzunehmen. Die Tochter ist Studentin und legale Waffenbesitzerin. Sie lagerte ihre Waffe ordnungsgemäß in einem verschlossenen Tresor.
Ohne gerichtlichen Beschluss forderten die Polizisten die Studentin auf, ihre Waffen aus dem Tresor vorzuzeigen. Dem kam die Studentin nach. Daraufhin wurde ihr vorgeworfen, sie hätte den Tresorschlüssel nicht ordnungsgemäß aufbewahrt, obwohl dieser sich in der verschlossenen Wohnung in einem Versteck befand. Die Studentin ist bereits anwaltlich vertreten, sodass der Fall nicht über VADAR e.V. abgewickelt werden muss. Der RA Dr. Adam, der für VADAR e.V. tätig ist, bemängelte, dass die Durchsuchung von der Polizei auf Grundlage einer behaupteten „Gefahr im Verzug“ erfolgt sei, die aber offenkundig nach nicht bestand.