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Grundsätze der Kostenerstattung und/oder Beteiligung von VADAR e.V. bei der Vermittlung juristischer Beratungsleistungen

  1. Kommt VADAR nach einer Vorprüfung eines Hilfeersuchens zu dem Ergebnis, dass der/die Hilfesuchende eine juristische Beratung und/oder Unterstützung benötigt, wird VADAR dem/der Hilfesuchenden einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zur Vertretung der rechtlichen Interessen vorschlagen/vermitteln.
  2. VADAR wird vor der Begründung des anwaltlichen Mandates dem/der Hilfesuchenden schriftlich mitteilen, in welchem Rahmen die erwarteten anwaltlichen Kosten von VADAR übernommen werden. Eine Deckungszusage erfolgt nur für den VADAR geschilderten und von VADAR geprüften Rechtsfall. VADAR behält sich vor, die Deckungszusage umfänglich zu erteilen oder auf einen bestimmten Betrag zu begrenzen und weist den/die Hilfesuchenden vorsorglich darauf hin, dass in diesem Fall sie im Fall einer begrenzten Dekcungszusageeinen Eigenanteil an den erwarteten Kosten zu tragen haben werden.
  3. Der/die Hilfesuchende wird dem von VADAR vorgeschlagenen Anwalt zur Vertretung der rechtlichen Interessen eine Vollmacht erteilen. Der Anwalt wird seine Tätigkeiten nach den Vorgaben des RVG gegenüber dem Mandanten (Hilfesuchenden) abrechnen. VADAR erstattet dem Hilfesuchenden die entstandenen Rechtsanwaltskosten auf Vorlage der anwaltlichen Abrechnung in dem zuvor vereinbarten Rahmen (siehe Ziffer 2).

Chemnitz, 05.08.2022